Tipps und Tricks 141
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden? Wunderbar!
Bevor es losgeht, schließt Du mit deinem Ausbildungsbetrieb
einen Vertrag. Idealerweise besprichst
Du mit Deinem Ausbilder alle Punkte des Vertrages.
Folgendes muss auf jeden Fall darin
enthalten sein:
• Die Berufstätigkeit,
für die Du ausgebildet wirst
• Das genaue Datum des
Ausbildungbeginns und
die Ausbildungsdauer
• Die Dauer der täglichen/
regelmäßigen Arbeitszeiten
• Die Dauer der Probezeit
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens
• Dein Urlaubsanspruch: Prüfe, ob er den tariflichen
bzw. gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
• Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung
• Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag
gekündigt werden kann.
Sollten weitere Klauseln darin enthalten sein, überprüfe
genau, ob sie rechtens sind. Bei den Kammern
erhältst Du Informationen dazu.
Wichtig: Dieser Vertrag ist nur gültig mit der Unterschrift
Deines Ausbilders, Deiner eigenen Unterschrift
und – solltest Du noch keine 18 Jahre alt sein
– der Unterschrift Deiner Erziehungsberechtigten.
Die Ausbildungsvergütung
Bei einer dualen Berufsausbildung ist die Höhe Deiner
Ausbildungsvergütung im Vertrag festgelegt. Sie
richtet sich normalerweise nach tariflichen Regelungen.
Einen Teil der Vergütung kann der Ausbildungsbetrieb
als Sachleistung abziehen, wenn er Dir z. B.
Kost und Logis zur Verfügung stellt. Du hast jedoch
Anspruch auf mindestens 25 Prozent Deiner Netto-
Ausbildungsvergütung.
Wie viel Du genau bekommen kannst, erfährst Du
z. B. im Internet beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(www.bibb.de). Die Höhe der Vergütung kann jedoch
abweichen, etwa wenn dein Betrieb nicht tariflich gebunden
ist. Normalerweise steigt die Vergütung auch
mit jedem Ausbildungsjahr.
Absolvierst Du Deine Ausbildung an einer Berufsfachschule,
erhältst Du normalerweise keine Ausbildungsvergütung.
Das ist nur bei wenigen Berufen der Fall,
z. B. in der Krankenpflege. Der Besuch einer öffentlichen
Berufsfachschule ist kostenfrei, an privaten Berufsfachschulen
gelten unterschiedliche Schulgelder.
Es gibt verschiedene öffentliche und private Förderprogramme,
die Dir bei der Finanzierung helfen können.
Erkundige Dich bei Beiner Berufsfachschule danach.
Wer ein duales Studium aufnimmt, erhält meistens
ein Gehalt, das sich nach den üblichen Ausbildungsvergütungen
richtet. Oft übernehmen die Arbeitgeber
auch die anfallenden Studiengebühren und bezahlen
Lernmaterial wie z. B. notwendige Bücher. Einige Firmen
zahlen nur während der Praxisphasen ein Gehalt.
Über die genaue Höhe Deiner Bezüge informierst
Du Dich am besten vor Vertragsabschluss.
Der Ausbildungsvertrag
/(www.bibb.de)