ligendienste FSJ und FÖJ beträgt monatlich 200
Euro. Für sogenannte Benachteiligte erhöht sich
die Förderung um 100 Euro monatlich im Bundesfreiwilligendienst
und den Jugendfreiwilligendiensten.
Im BFD besteht für Jugendliche im Regelfall
auch ein Kindergeldanspruch. Die Einsatzstellen
zahlen den Freiwilligen zustehende Taschengelder,
Geldersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge.
Das Taschengeld, das aktuell auf eine
einheitliche Obergrenze in Höhe von 390 begrenzt
ist, und die übrigen Leistungen werden zwischen
den Freiwilligen und ihrer Einsatzstelle vereinbart.
Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung
werden in vielen Fällen von den Anbietern gestellt
bzw. übernommen.
Um BFD- oder FSJ-ler zu werden, muss man eine
Einsatzstelle finden und sich dort bewerben. Dies
ist etwa mittels einer Stellenbörse im Internet möglich.
Man kann ein kostenloses Profil online stellen,
das von Einsatzstellen gesichtet wird. Man kann
aber auch selbst eine Einsatzstelle ansprechen.
Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes,
wird jedem Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis
ausgestellt, das vielfach sowohl an Hochschulen
als auch in namhaften Unternehmen gern gesehen
und positiv bewertet wird.
Mehr Infos unter www.bundes-freiwilligendienst.de
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/www.bundes-freiwilligendienst.de