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 Soziales Engagement als „Bufdi“ 
 BFD – Bundesfreiwilligendienst/Freiwilliges Soziales Jahr 
 Der Bundesfreiwilligendienst (BFD, Bufdi) ist an die  
 Stelle des Zivildienstes getreten und richtet sich an  
 Frauen und Männer jeden Alters, die sich ehrenamtlich  
 für das Allgemeinwohl einsetzen möchten.  
 Das  erweiterte Aufgabenspektrum, das  die  sozial  
 engagierten Menschen erwartet, deckt soziale und  
 ökologische Bereiche ab, aber auch Sport, Integration  
 und Kultur. Es geht also nicht nur um die Betreuung  
 älterer und behinderter Menschen in Pflegeheimen  
 oder um die Mithilfe in Kinderheimen und  
 Krankenhäusern.  
 Junge Menschen, die mit der Schule fertig sind und  
 noch nicht direkt studieren  oder eine  Ausbildung  
 machen möchten, können hier praktische Erfahrungen  
 sammeln und die Zeit bis zum Studienbeginn  
 sinnvoll nutzen. Wer noch nicht weiß, welche berufliche  
 Richtung  er einschlagen  soll, kann mit dem  
 BFD mögliche  Arbeitsgebiete kennenlernen. Wer  
 berufstätig ist und sich umorientieren will, kann mit  
 dem BFD etwas ganz Neues ausprobieren. Wer für  
 einige Zeit aus dem Job heraus ist, etwa wegen einer  
 Kinderpause, kann mittels eines Freiwilligendienstes  
 seinen Neueinstieg starten. Im Rahmen einer  
 beruflichen  Auszeit kann man mit dem BFD  
 soziales, kulturelles oder ökologisches Handeln kennenlernen  
 und sich für andere Menschen einsetzen.  
 So bietet der BFD viele Möglichkeiten, zwanglos Arbeitserfahrung  
 und Referenzen zu sammeln.  
 Alle drei gesetzlich geregelten Freiwilligendienste,  
 BFD, FSJ und FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr)  
 verfolgen das gleiche Ziel und sind beinahe identisch  
 ausgestaltet. FSJ und FÖJ unterliegen allerdings  
 einer Altersgrenze von 27 Jahren.  
 Für Personen, die älter als 27 Jahre sind, beträgt  
 die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes mindestens  
 ein Jahr. Unter 27-Jährige im BFD müssen in  
 Vollzeit arbeiten. Freiwillige ab 27 Jahren müssen  
 ihrer  Einsatzstelle wenigstens 20 Wochenstunden  
 zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zum FSJ kann  
 der BFD nicht im Ausland abgeleistet werden. Die  
 Förderpauschale des Bundes für die Jugendfreiwil-